 Unternehmer können jetzt noch Gewinnfreibeträge, Prämien oder absetzbare
Spenden gewinnmindernd geltend machen, um den zu versteuernden Gewinn
für 2011 zu senken.
Seit 2010 können sowohl Einnahmen-Ausgaben-Rechner als auch
bilanzierende Unternehmer den Gewinnfreibetrag von 13% in Anspruch
nehmen. Dabei steht jedenfalls ein investitionsunabhängiger
Gewinnfreibetrag von bis zu € 3.900 (bei einem Gewinn bis zu € 30.000)
zu. Darüber hinaus kann bei Aufwendungen für die Anschaffung von
ungebrauchtem, körperlichem und abnutzbarem Anlagevermögen mit
mindestens 4-jähriger Nutzungsdauer oder von bestimmten Wertpapieren,
der investitionsabhängige Gewinnfreibetrag von 13%, begrenzt mit max. €
96.100, geltend gemacht werden. Unternehmer, die ihren Gewinn mittels
Pauschalierung ermitteln, können nur den Grundfreibetrag in Anspruch
nehmen.
Sollten Investitionen ins Anlagevermögen nicht in
entsprechender Höhe im Jahr 2011 getätigt worden sein, kann dies durch
den Kauf von bestimmten Wertpapieren vor dem Jahresende 2011 noch
nachgeholt werden.
Steuern Sie als Einnahmen-Ausgaben-Rechner Ihren Gewinn
Einnahmen-Ausgaben-Rechner haben es auch selbst in der Hand, ihren zu
versteuernden Gewinn zu beeinflussen, indem sie Betriebsausgaben noch
vor dem 31. Dezember 2011 bezahlen oder offene Rechnungen erst im Jahr
2012 eintreiben. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die
kurz vor oder nach dem Jahreswechsel zufließen, sind jedoch dem
Kalenderjahr zuzuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
Vorauszahlungen von GSVG-Beiträgen müssen aber sorgfältig geschätzt
werden, sonst werden sie vom Finanzamt nicht aus Betriebsausgabe
anerkannt.
Prämien und Freibeträge
- Bildungsfreibetrag: Höchstens 20% der Aufwendungen in externe
und innerbetriebliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Dabei ist jedoch
die pauschale Höchstgrenze für innerbetriebliche Aufwendungen von €
2.000 pro Veranstaltung und Kalendertag zu beachten.
- Bildungsprämie: Nur für Aufwendungen in externe Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen kann alternativ auch eine 6%ige Bildungsprämie
beansprucht werden, die vom Finanzamt ausbezahlt wird und steuerfrei
ist.
- Forschungsprämie: Für eigenbetriebliche Forschung und
experimentelle Entwicklung, die systematisch und unter Einsatz
wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird, kann eine
Forschungsprämie in Höhe von 10% der getätigten Aufwendungen geltend
gemacht werden. Wie bisher kann die Forschungsprämie auch für die in
Auftrag gegebene Forschung und experimentelle Entwicklung für
Aufwendungen von max. € 100.000 pro Jahr bei Vorliegen bestimmter
Voraussetzungen beantragt werden. Der Antrag auf eine Forschungsprämie
kann bereits vor Einreichen der Steuererklärung beim Finanzamt gestellt
werden. Die Prämie wird direkt auf das Finanzamtskonto überwiesen.
Spenden aus dem Betriebsvermögen
Spenden für bestimmte Zwecke wie Wissenschaft, Forschung,
Mildtätigkeit, Armutsbekämpfung oder Hilfe in Katastrophenfällen sind
bis zu maximal 10% des Vorjahresgewinns steuerlich absetzbar, wenn sie
an begünstigte Organisationen, die in einer Liste des Finanzministeriums
geführt sind, gezahlt werden.
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